Der Herbst macht Burg bunt – und wir möchten sehen, wo unsere Stadt für euch besonders schön ist.
Mit dem Fotowettbewerb „Burg blüht im Herbst“ geht unser Jahresmotto in die nächste Runde: Burg „blüht“ nicht nur im Frühling, sondern auch durch die Farben des Herbstes, die Kreativität der Menschen und das Leben in unserer Innenstadt.
Los geht es am 26. September 2026 beim Tag der offenen Tür der Stadtverwaltung Burg. Dort werden die ersten „Burg blüht“-Taschen ausgegeben und der Fotowettbewerb offiziell gestartet.
Danach heißt es: Tasche schnappen, Lieblingsort entdecken und euren persönlichen Burg-Moment festhalten.
Ob im Park, zwischen buntem Herbstlaub, vor einem bekannten Burger Motiv, beim Einkaufen in der Innenstadt oder mit einer ganz eigenen Idee: Wichtig ist, dass die „Burg blüht“-Tasche deutlich auf dem Foto zu sehen ist.
Mit etwas Glück gewinnt euer Foto einen unserer Innenstadt-, Kino- oder Freizeitpreise – und vielleicht wird es sogar zum Publikumsliebling.
So macht ihr mit
1. „Burg blüht“-Tasche holen
Zum Start der Aktion werden die ersten Taschen am 26. September 2026 beim Tag der offenen Tür der Stadtverwaltung Burg ausgegeben.
Anschließend sind die „Burg blüht“-Taschen bei teilnehmenden Innenstadtgeschäften, in der Tourist-Information sowie im Burg Theater/Kino erhältlich.
Wer bereits eine „Burg blüht“-Tasche besitzt, kann diese natürlich ebenfalls verwenden.
2. Foto machen
Setzt die Tasche kreativ in Szene und fotografiert euren herbstlichen Burg-Moment.
Das Foto muss im Stadtgebiet von Burg einschließlich der Ortsteile aufgenommen worden sein und die „Burg blüht“-Tasche muss deutlich erkennbar sein.
Für die spätere Veröffentlichung auf unserer Website sowie bei Facebook und Instagram bitten wir möglichst um hochauflösende Fotos. Besonders geeignet sind Bilder im Hochformat (4:5) oder im quadratischen Format. Bitte übermittelt nach Möglichkeit die Originaldatei und keine Screenshots.
3. Foto einreichen
Ihr habt zwei Möglichkeiten:
Über Instagram oder Facebook
Veröffentlicht euer Foto öffentlich und verwendet den Hashtag
#BurgBlühtimHerbst
Mit der Veröffentlichung und Verwendung des Hashtags erklärt ihr eure Teilnahme am Wettbewerb und bestätigt die unten aufgeführten Teilnahmebedingungen.
Oder per E-Mail
Sendet euer Foto an:
campusmanagement@stadt-burg.de
Bitte gebt dabei euren Vor- und Nachnamen sowie den Aufnahmeort des Fotos an.
Auch bei einer Einreichung per E-Mail gelten die vollständigen Teilnahmebedingungen. Die aktuelle Fassung sieht diesen Einreichungsweg ausdrücklich zusätzlich vor.
Pro Person können maximal drei unterschiedliche Fotos eingereicht werden.
4. Einsendeschluss beachten
Der Wettbewerb läuft vom 26. September bis zum 6. November 2026.
Einsendeschluss ist der 6. November 2026 um 24:00 Uhr.
Publikumsvoting
Neben der Bewertung durch unsere Jury suchen wir euren Publikumsliebling.
Am 16. November 2026 werden die zugelassenen Wettbewerbsfotos auf den offiziellen Facebook- und Instagram-Kanälen der Stadt Burg veröffentlicht.
Anschließend könnt ihr bis zum
20. November 2026, 24:00 Uhr
für eure Lieblingsbilder abstimmen.
Das Foto mit den meisten berücksichtigten Likes gewinnt den Publikumspreis. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Damit über Instagram oder Facebook eingereichte Fotos in guter Qualität für das Publikumsvoting verwendet werden können, kann die Stadt Burg die teilnehmende Person bitten, das Foto zusätzlich als Originaldatei per E-Mail oder Direktnachricht zu übermitteln. Die Stadt darf die eingereichten Beiträge im Rahmen des Wettbewerbs speichern und für das Voting erneut auf ihren Social-Media-Kanälen veröffentlichen.
Das gibt es zu gewinnen
1. Platz der Jury
100-Euro-Innenstadt-Gutschein plus zwei Kinogutscheine mit jeweils einem Singlemenü
2. Platz der Jury
50-Euro-Innenstadt-Gutschein plus zwei Kinogutscheine
3. Platz der Jury
25-Euro-Innenstadt-Gutschein
Publikumsliebling
50-Euro-Kombi-Gutschein für Kino und Shopping
Trostpreise
10 Gutscheine für einen Besuch der Schwimmhalle
Die Gewinne sind spätestens bis zum 30. Juni 2027 einzulösen. Eine Barauszahlung oder ein Umtausch sind ausgeschlossen.
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden am 30. November 2026 auf der Website der Stadt Burg sowie auf den offiziellen Facebook- und Instagram-Kanälen der Stadt veröffentlicht und zusätzlich per E-Mail benachrichtigt.
Die Gewinnübergabe findet am
6. Dezember 2026 um 16:00 Uhr
im Campusbüro
Magdeburger Straße 4a
39288 Burg
statt.
Teilnahmebedingungen für den Fotowettbewerb „Burg blüht im Herbst“
1. Veranstalter und Aktionszeitraum
Veranstalter des Fotowettbewerbs „Burg blüht im Herbst“ ist die Stadt Burg.
Der Fotowettbewerb findet in Burg bei Magdeburg statt.
Die Teilnahme ist im Zeitraum vom 26. September 2026 bis zum 6. November 2026 möglich.
Die Aktion beginnt am 26. September 2026 beim Tag der offenen Tür der Stadtverwaltung Burg.
Einsendeschluss ist der 6. November 2026 um 24:00 Uhr.
2. Teilnahmeberechtigung
Der Wettbewerb richtet sich an Einwohnerinnen und Einwohner sowie Besucherinnen und Besucher der Stadt Burg.
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren.
Die eingereichten Fotos müssen im Herbst 2026 im Stadtgebiet von Burg einschließlich der Ortsteile aufgenommen worden sein.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Burg sowie die Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Teilnahme und Einreichung
3.1 Einreichung über Facebook oder Instagram
Die Teilnahme über Facebook oder Instagram erfolgt durch das öffentliche Hochladen des Fotos und die Verwendung des Hashtags
#BurgBlühtimHerbst
Mit der Veröffentlichung des Fotos und der Verwendung des Hashtags bestätigt die teilnehmende Person, dass sie die Teilnahmebedingungen, Datenschutzhinweise sowie die Informationen zu Urheber-, Persönlichkeits- und Nutzungsrechten kennt und akzeptiert.
Die teilnehmende Person versichert, dass sie das Foto selbst erstellt hat, über die erforderlichen Rechte verfügt und – soweit erforderlich – die Einwilligung erkennbarer Personen eingeholt hat.
Mit dem Hochladen erklärt sich die teilnehmende Person außerdem mit der Verarbeitung und der im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen beschriebenen Veröffentlichung des Beitrags einverstanden.
Die Stadt Burg ist berechtigt, über Instagram oder Facebook eingereichte Wettbewerbsbeiträge zum Zweck der Durchführung des Wettbewerbs zu speichern und erneut auf den offiziellen Social-Media-Kanälen der Stadt Burg zu veröffentlichen, insbesondere zur Durchführung des Publikumsvotings.
Für die Teilnahme am Publikumsvoting kann die Stadt Burg die teilnehmende Person auffordern, das eingereichte Foto zusätzlich als Originaldatei per E-Mail oder Direktnachricht zu übermitteln.
3.2 Einreichung per E-Mail
Fotos können alternativ per E-Mail an
campusmanagement@stadt-burg.de
eingereicht werden.
Für die Einreichung per E-Mail gelten die gleichen Bedingungen wie für die Einreichung über Facebook oder Instagram.
Bei der Einsendung sollten mindestens Vor- und Nachname sowie der Aufnahmeort des Fotos angegeben werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4. Anforderungen an die Fotos und Ausschlussgründe
Auf dem eingereichten Foto muss die „Burg blüht“-Tasche deutlich sichtbar sein.
Eingereicht werden dürfen ausschließlich eigene Fotos, die innerhalb des festgelegten Teilnahmezeitraums aufgenommen wurden.
Teilnehmende dürfen nur Fotos einreichen, für die sie die erforderlichen Rechte besitzen.
Erforderliche Einwilligungen erkennbarer Personen müssen eingeholt worden sein.
Beiträge mit rechtswidrigen, diskriminierenden, beleidigenden, gewaltverherrlichenden, pornografischen oder sonst unzumutbaren Inhalten sowie Beiträge, die Rechte Dritter verletzen, können ausgeschlossen werden.
Verspätete, unvollständige, technisch ungeeignete oder manipulierte Beiträge sowie Beiträge mit falschen Angaben können ebenfalls ausgeschlossen werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, unzulässige Beiträge zu entfernen und Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschließen.
5. Anzahl der Einreichungen
Pro Person sind maximal drei unterschiedliche Fotos zulässig.
Dasselbe Foto darf nur einmal eingereicht werden.
Eine Einreichung über mehrere Kanäle, beispielsweise per E-Mail und zusätzlich über Instagram oder Facebook, gilt als eine Teilnahme und wird nicht mehrfach berücksichtigt.
Mehrfach eingereichte identische Beiträge werden zusammengeführt. Überzählige Beiträge können ausgeschlossen werden.
Bei Verstößen gegen diese Regelung kann die gesamte Teilnahme ausgeschlossen werden.
6. Auswahl, Voting und Jury
Die Jury besteht aus:
- dem Bürgermeister der Stadt Burg,
- der Sachgebietsleitung Wirtschaftsförderung,
- dem Campusmanager,
- sowie zwei Händlerinnen beziehungsweise Händlern der Innenstadt.
6.1 Voting für den Publikumsliebling
Am 16. November 2026 werden alle zugelassenen Fotos auf den offiziellen Social-Media-Kanälen der Stadt Burg bei Facebook und Instagram veröffentlicht.
Die Abstimmung erfolgt über Likes auf diesen Beiträgen und endet am 20. November 2026 um 24:00 Uhr.
Das Foto mit den meisten berücksichtigten Likes gewinnt den Publikumspreis.
Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Es werden nur Likes berücksichtigt, die bis zum Ende des Abstimmungszeitraums eingegangen sind.
Automatisierte Stimmen, offensichtlich manipulierte Abstimmungen sowie Stimmen von erkennbar gefälschten oder ausschließlich für das Voting angelegten Profilen können von der Wertung ausgeschlossen werden. Diese Regelung ist auch in den aktuellen Voting-Hinweisen vorgesehen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Gewinne
Folgende Gewinne werden vergeben:
1. Platz Jury:
100-Euro-Innenstadt-Gutschein plus zwei Kinogutscheine mit jeweils einem Singlemenü
2. Platz Jury:
50-Euro-Innenstadt-Gutschein plus zwei Kinogutscheine
3. Platz Jury:
25-Euro-Innenstadt-Gutschein
Publikumsliebling:
50-Euro-Kombi-Gutschein für Kino und Shopping
Trostpreise:
10 Gutscheine für einen Besuch der Schwimmhalle
Die Gewinne sind spätestens bis zum 30. Juni 2027 einzulösen.
Eine spätere Einlösung ist ausgeschlossen.
Die Gewinne sind nicht übertragbar und können nur von der jeweils gewinnenden Person eingelöst werden.
Eine Barauszahlung oder ein Umtausch sind ausgeschlossen.
Für die Gutscheine gelten zusätzlich die Einlösebedingungen des jeweiligen Ausstellers.
8. Benachrichtigung, Veröffentlichung und Abholung
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden am 30. November 2026 auf der Website der Stadt Burg sowie auf den offiziellen Facebook- und Instagram-Kanälen der Stadt Burg veröffentlicht und zusätzlich per E-Mail benachrichtigt.
Die Gewinnerinnen und Gewinner müssen innerhalb von sieben Kalendertagen nach Versand der Benachrichtigung die Annahme des Gewinns bestätigen.
Erfolgt keine fristgerechte Rückmeldung, kann der Gewinn verfallen und anderweitig vergeben werden.
Die Gewinnübergabe findet am 6. Dezember 2026 um 16:00 Uhr im Campusbüro, Magdeburger Straße 4a, 39288 Burg, statt.
Die Gewinne müssen persönlich abgeholt werden. Eine Zusendung ist nicht möglich.
9. Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und Nutzungsrechte
Teilnehmende versichern, dass sie über die erforderlichen Rechte an ihrem Foto verfügen und dass erkennbare Personen der vorgesehenen Nutzung zugestimmt haben, soweit eine entsprechende Einwilligung erforderlich ist.
Mit der Einreichung räumt die teilnehmende Person der Stadt Burg ein einfaches, unentgeltliches, nicht übertragbares und auf den Zweck dieses Fotowettbewerbs beschränktes Nutzungsrecht ein.
Dieses umfasst insbesondere das Recht, das eingereichte Foto im Zusammenhang mit dem Fotowettbewerb „Burg blüht im Herbst“
- auf der Website der Stadt Burg,
- auf den offiziellen Social-Media-Kanälen der Stadt Burg sowie
- im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und zu verbreiten.
Die Nutzung darf insbesondere der Bewerbung, Durchführung, Dokumentation und Nachbereitung des Wettbewerbs dienen.
Das Nutzungsrecht gilt bis zum 30. Juni 2027 und räumlich weltweit, soweit die genannten Medien weltweit abrufbar sind.
Eine kommerzielle Nutzung außerhalb des Wettbewerbszwecks sowie eine Übertragung der Nutzungsrechte auf Dritte sind ausgeschlossen.
Eine Bearbeitung des Bildes ist nur zulässig, soweit sie für technische Anpassungen, Zuschnitte oder die Gestaltung der Veröffentlichung erforderlich ist und der Charakter des Bildes dadurch nicht entstellt wird.
Die Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.
Eine Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits rechtmäßig veröffentlichte Beiträge müssen nicht rückwirkend aus abgeschlossenen Veröffentlichungen entfernt werden.
Personenbezogene Daten werden entsprechend den veröffentlichten Datenschutzhinweisen verarbeitet.
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10. Haftung, Widerruf und Änderungen
Der Veranstalter haftet für Schäden der Teilnehmenden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
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Die Stadt Burg behält sich vor, die Teilnahmebedingungen oder den Ablauf der Aktion aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern, sofern dies erforderlich und den Teilnehmenden zumutbar ist.
Die Aktion kann vorzeitig beendet, unterbrochen oder ausgesetzt werden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen, technischen oder organisatorischen Gründen nicht gewährleistet werden kann, die Aktion erheblich gestört oder manipuliert wird oder höhere Gewalt vorliegt.
Ein Widerruf beziehungsweise eine Rücknahme der Teilnahme ist bis zum Ende des Teilnahmezeitraums möglich.
Der Widerruf ist an die unten genannte Kontaktadresse zu richten.
Bereits rechtmäßig erfolgte Veröffentlichungen können aufgrund eines Widerrufs nicht in jedem Fall rückgängig gemacht werden. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten bleiben unberührt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Kontakt
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Stadt Burg – Campusmanagement
E-Mail: campusmanagement@stadt-burg.de
Telefon: 03921 921 645