Hinweise zur Briefwahl
Am 6. September 2026 wird der 9. Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt. Direktkandidaten und Parteien werben bis dahin um die Stimmen der stimmberechtigten Bürger des Landes. Auch in der Stadt Burg und ihren Ortschaften werden am Wahlsonntag 16 Wahllokale geöffnet sein, um die Stimmenabgabe zu ermöglichen. Wer am Wahltag verhindert ist, dem steht die Möglichkeit einer Briefwahl zur Verfügung, über die eine Stimmabgabe vor dem Wahltag möglich ist.
Hierzu informiert der Stadtwahlleiter der Stadt Burg, Tobias Domnik-Schmidt:
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist mit der eingegangenen Wahlbenachrichtigung an die stimmberechtigten Wähler online über das Portal wahlschein.de oder im Briefwahllokal (In der Alten Kaserne 2, Zimmer 121,) voraussichtlich ab 30.07.2026 innerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Eine direkte Wahl im Briefwahllokal ist voraussichtlich ab dem 17. August 2026 durchführbar, wenn bis dahin die Stimmzettel vom Land Sachsen-Anhalt an die Kommunen geliefert wurden.
Für eine Wahl im Briefwahllokal sind folgende Dinge notwendig:
- Personennachweis mittels Personalausweises oder Reisepasses
- Wahlbenachrichtigung
- Hilfsperson, wenn notwendig
Das Angebot zur Online-Beantragung finden stimmberechtigte Bürger auf der Internetseite der Stadt Burg unter der Rubrik Wahlen – Beantragung Onlinewahlscheine.
Ein Versand von Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens am 18. August 2026.
Die Nutzung des Onlineportal über den Direktverweis der Stadt Burg ist einzig für die stimmberechtigten Bürger der Stadt Burg nutzbar, da sonst Wahlscheinanträge von stimmberechtigten Bürgern anderer Kommunen fehlgeleitet und nicht bearbeitet werden.
Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt am 6. September 2026
Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hat als Wahltag für die Wahl des 9. Landtages von Sachsen-Anhalt Sonntag, den 6. September 2026 bestimmt. Das Wahlgebiet des Landes Sachsen-Anhalt ist nach dem Landeswahlgesetz in 41 Wahlkreise eingeteilt. Für das Gebiet des Landkreises Jerichower Land gibt es grundsätzlich zwei Wahlkreise, die sich teilweise aber auch auf die angrenzenden Gebiete der Nachbarlandkreise erstrecken.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landeswahlleiterin von Sachsen-Anhalt
Am 6. September 2026 haben Sie in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr die Möglichkeit mit Ihren Stimmen über die Zusammensetzung des 9. Landtages von Sachsen-Anhalt mitzuentscheiden.
Die Hauptaufgabe politischer Wahlen in einer Demokratie ist die Legitimierung des politischen Systems, der Zusammensetzung der verschiedenen Parlamente. Hier wird die Beteiligung der Bürger als Inhaber der Staatsgewalt am deutlichsten sichtbar. Der wahlberechtigte Bürger entscheidet mit seiner Stimme, welche politischen Ziele und Themen der Parteien sich durchsetzen. Ohne Wahlen keine Demokratie!
Zur Landtagswahl wahlberechtigt ist jede deutsche Personen die mindestens 18 Jahre alt ist und seit drei Monaten im Land Sachsen-Anhalt Wohnhaft ist. Ihre persönliche Einladung zur Wahl, in Form eines Wahlbenachrichtigungsbriefes erhalten Sie per Post. Dieser ist zum Wahllokal in Ihrem Wahlbezirk unbedingt mitzubringen und dem Wahlvorstand vorzulegen.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Haben Sie weitere Fragen zur Briefwahl - Herr Tobias Domnik-Schmidt steht Ihnen gern unter der Rufnummer 03921/921-202 oder per E-Mail unter Wahlen@Stadt-Burg.de zur Verfügung.
Aufruf zur Mitarbeit als Wahlhelfer
Am 6. September 2026 findet die Wahl zum 9. Landtag von Sachsen-Anhalt statt.
Die Stadt Burg sucht auf diesem Wege interessierte Bürger, die zum oben genannten Termin bereit sind, als Wahlhelfer tätig zu sein.
Für viele Wahlhelfer stellt sich die Tätigkeit interessant und abwechslungsreich dar. Deshalb bilden sich Wahlvorstände, die auch in folgenden Wahlen wieder zusammenarbeiten.
Folgende Aufgaben werden Sie am Wahltag als Wahlhelfer erwarten:
- Der Wahlvorstand trifft sich gegen 7.30 Uhr.
- Das Wahllokal wird von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
- Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr müssen wieder alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlvorsteher wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 EUR gezahlt.
Für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40.00 Euro gezahlt.
Um Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit als Wahlhelfer zu erklären, wenden Sie sich bitte an
Stadtwahlleiter:
Tobias Domnik-Schmidt, Tel. 03921/921-202
Stellvertretenden Stadtwahlleiter:
Torsten Schulz, Tel. 03921 - 921 - 255
Sachbearbeiter Wahlen:
Christian Luckau, Tel. 03921 / 921 - 201
Tommy Gerber, Tele. 03921 / 921 - 546
oder über das Funktionspostfach: Wahlen@Stadt-Burg.de