Allgemeinverfügung zum Verbot vom Außerhausverkauf von Alkohol in der Innenstadt

Die Stadt Burg untersagt vorübergehend den nächtlichen Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke in Teilen der Innenstadt. Ziel ist es, Ruhestörungen, Verunreinigungen und ordnungswidrigem Verhalten in den Nachtstunden entgegenzuwirken.

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