Bekanntmachung der Bundeswehr

Die Bundeswehr ist verpflichtet, zweimal jährlich in der örtlichen Presse auf die Gefahren sowie auf das Betretungs- und Befahrungsverbot des Standortübungsplatzes hinzuweisen:

 

Bekanntmachung

Hinweis der Bundeswehr

Der Standortübungsplatz BURG ist Militärischer Sicherheitsbereich. Die Grenzen sind durch Warntafeln und Sperrschranken kenntlich gemacht. Das Betreten und/oder Befahren des Standortübungsplatzes stellt eine Gefahr für Leib und Leben durch  Schieß- und Übungsbetrieb dar und ist deshalb verboten. Besonders Kinder spielen gerne auf Teilen des Standortübungsplatzes.

Dabei sind sie sich der Gefahr für Leib und Leben beim Betreten oder Befahren des Standortübungsplatzes nicht bewusst. Bei der Berührung oder Mitnahme von Blindgängern oder Munitionsteilen kann es zu lebensgefährlichen Verletzungen kommen. Eltern und Lehrpersonal der Schulen werden dringend gebeten, auf diese Gefahren hinzuweisen.

Bei Kontrollen des Standortübungsplatzes durch Feldjägerstreifen und /oder des Feldwebels für Standortangelegenheiten werden immer wieder Verstöße gegen das Betretungs- und Befahrungsverbot festgestellt.

Diese Zuwiderhandlungen werden verfolgt.

Der Standortälteste BURG

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