Besucherverkehr in der Stadtverwaltung Burg eingeschränkt
Auf der Grundlage der Allgemeinverfügung des Landkreises Jerichower und unter Beachtung der steigenden Covid19- Infektionen in der Region hat Bürgermeister Jörg Rehbaum ab sofort verschärfte Regelungen für Nutzung der Dienstgebäude der Stadt Burg angeordnet.
Der gesamte Bürger- und Besucherverkehr in der Stadtverwaltung Burg sind auf ein absolutes Minimum zu beschränken. Die Türen des Dienstgebäudes bleiben von außen verschlossen. Termine finden nur nach vorheriger, telefonischer Anmeldung statt. Die Bürger/Besucher tragen auf den Fluren und in den Wartebereichen immer eine Mund- und Nasenabdeckung. Innerhalb der Büros kann unter Einhaltung der Abstandsregeln die Mund- Nasenabdeckung zur Klärung des Anliegens abgelegt werden. Bürger mit ärztlichen Attest (welches mitzuführen ist) sind von dieser Pflicht befreit. Für die Kindertagesstätten und die Bibliothek werden nach Bedarf gesonderte Regelungen getroffen.