Burger Bauhof ist gut auf den Winterdienst vorbereitet

- 100 km Straßen im städtischen Streu- und Räumplan –

Winterdienstfahrzeuge des Burger Bauhofs

In Burg sind der städtische Bauhof und die Gemeindearbeiter in den Ortschaften personell und materiell gut auf den Winterdienst für etwa 100 km Gemeindestraßen vorbereitet. Davon konnte sich am 24. November 2010 Bürgermeister Jörg Rehbaum (SPD) vor Ort überzeugen. Bauhofleiter Horst Pötter informierte, dass insgesamt 14 verschiedene Fahrzeuge (in den sechs Ortschaften je eins) an moderner Räum- und Streutechnik sowie 30 Mitarbeiter in wöchentlich wechselnden Einsatzgruppen in Bereitschaft stehen. Eingelagert in den Lagern des Bauhofes wurden rund 180 t Streusalz, 10.000 Liter Sole, 200 t Splitt sowie 50 t Sand.

Bürgermeister Rehbaum: „Der Winter klopft unmittelbar an unsere Tür. Überfrierende Fahrbahnen, Schneematsch oder Blitzeis werden uns auch in diesem Winter heimsuchen. Alle Bauhofmitarbeiter haben sich intensiv auf die Einsätze im Winterdienst vorbereitet. Sie sind qualifiziert und motiviert genug, die oft als ‚Feuerwehraufgabe’ beschriebenen Winterdiensttätigkeiten zu jeder Tages- und Nachtstunde zu erfüllen. Ich kann mich - wie schon in den letzten Jahren - auf meine Winterdienstmitarbeiter verlassen, die in der Regel nachts ab 3.00 Uhr mit ihren Fahrzeugen unterwegs sind, wenn nötig auch zu den Weihnachtsfeiertagen und zum Jahreswechsel, um einen reibungslosen Verkehrsfluss bei widrigen Wetterbedingungen zu ermöglichen.“

Beim Winterdienst lassen sich Notwendigkeit, Zeitpunkt und Umfang der Einsätze allenfalls bedingt voraussehen. Wenn aber ein Einsatz ansteht, so muss er schnell und reibungslos funktionieren. Der jeweilige Leiter der – wöchentlich wechselnden – Bereitschaftsgruppen führt Kontrollfahrten und Wetterbeobachtung durch, wenn die Temperatur 2 Grad Celsius unterschreitet und aktiviert gegebenenfalls die Mitarbeiter.

Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Burg sieht vor, dass der Bauhof alle wichtigen öffentlichen Straßen, Brücken, Plätze, Tunnel, Bushaltestellen, Parkplätze und Radwege räumt und streut. Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass in den Straßen, welche in die Reinigungsklasse 0 eingestuft sind, der Winterdienst durch die Anlieger – Fahrbahn/Gehwege, soweit vorhanden - durchzuführen ist. In den übrigen Bereichen ist die Zuständigkeit in der gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt Burg geregelt.
Für die Beräumung auf privaten Grundstücken sowie der angrenzenden Fußwege an den Straßen ist allerdings der jeweilige Eigentümer verantwortlich. In der Zeit von 7.00 – 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Bürgermeister Rehbaum bat alle Eigentümer, ihre Hausmeister oder Beauftragen hierauf hinzuweisen, um Schadensfälle zu vermeiden. Auch das Freihalten von Hydranten, Gullys und Absperrschiebern von Versorgungsleitungen gehören zu den Pflichten der Anlieger.
Bundes- und Kreisstraßen im Stadtgebiet werden vom Landesstraßenamt und nicht vom Bauhof beräumt.

Hintergrund
Beim letzten Winterdienst 2009/2010 wie jeder ja noch in Erinnerung hat, ein recht schneereicher Winter, legten die Fahrzeuge des Bauhofes ca. 20.300 km zurück. Dabei wurden ca. 3.800 Stunden Winterdienstarbeit geleistet.

In den Burger Winterdienstplan werden an Hand von Dringlichkeitsstufen verkehrswichtige und gefährliche Straßenstrecken, die sich innerhalb der geschlossenen Ortslage befinden, aufgenommen.

Dringlichkeitsstufe I:

  • verkehrswichtige und gefährliche Stellen, Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, Kreuzungen
  • Hauptverkehrs- und Durchgangstraßen
  • Straßen für öffentlichen Personennahverkehr und Schulbusse
  • Zufahrtsstraßen zum Krankenhaus, zu Schulen und Feuerwachen
  • Straßen zu Gewerbegebieten
  • Fußgängerüberwege und Haltestellen
  • Radwege an Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen
  • öffentliche Parkplätze


Dringlichkeitsstufe II:

  • Verbindungsstraßen
  • Wohnsammelstraßen
  • übrige Radwege


Dringlichkeitsstufe III:

  • Wohnstraßen und übrige Verkehrsflächen

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