Deichabschnitte werden zum Sperrgebiet erklärt
Katastrophenschutz - Landrat verfügt Sperrgebiet
Mit sofortiger Wirkung werden die Deichabschnitte Elbe, Ehle-Umflut und Ehle-Rückstaudeiche Gommern auf der Grundlage des § 20 Absatz 1 des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Sperrgebiet erklärt.
Personen haben in unmittelbar gefährdeten Gebieten allen Anordnungen der Katastrophenschutzbehörde oder der von ihr eingesetzten Einsatzleitung Folge zu leisten.
Eigentümer, Besitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken und Gebäuden sind verpflichtet, im Katastrophenfall den Katastrophenabwehrkräften das Betreten und die Benutzung ihrer Grundstücke und Gebäude zur Katastrophenabwehr zu gestatten, soweit dies zur Abwehr der Katastrophe erforderlich ist. Die vom Einsatzleiter in Zusammenhang mit diesen Arbeiten angeordneten Maßnahmen haben sie zu dulden.
Wer den Anordnungen nicht nachkommt handelt ordnungswidrig und kann auf der Grundlage des § 26 Absatz 2 des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 Euro belangt werden.