Fundsachenversteigerung

Fundsachen, die bei der Stadt Burg abgegeben worden sind und die weder vom Eigentümer abgeholt noch vom Finder beansprucht wurden, werden nach Ablauf von 6 Monaten versteigert. Die städtische Fundsachenversteigerung wird als klassische Versteigerung durchgeführt.

Versteigert werden allgemeine Fundsachen (z.B. 1 Kamera, 32 Uhren/Schmuck, 11 Werkzeuge, 3 Navigationsgeräte, 1 Motorrad (MZ), 1 Angel und vieles mehr) sowie 100 Fahrräder (Herren-, Damen- und Kinderfahrräder).

Alle Gegenstände werden ohne Gewährleistung für deren Beschaffenheit und Vollständigkeit gegen sofortige Barzahlung versteigert.

Der Erteilung des Zuschlags geht ein dreimaliger Aufruf des Meistgebots voraus. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit Erteilung des Zuschlages gehen Besitz und Gefahr an der versteigerten Sache unmittelbar auf den Ersteigernden über.

Dieser muss den gebotenen Betrag sofort bar zahlen und die ersteigerten Gegenstände noch am Versteigerungstag mitnehmen.

Zahlungsarten: Barzahlung

Rechtliche Grundlagen: §§ 980, 981, 983, 984 BGB

Versteigerungstermin:

6. Juni 2015, 10.00 - 14.00 Uhr

Versteigerungsort:

Stadthalle Burg, Am Platz des Friedens 1 in 39288 Burg

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