Grundstückseigentümer müssen Eiszapfen und Schneeüberhänge auf Dächern unverzüglich beseitigen

Die Stadt Burg weißt aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Eiszapfen, Schneeüberhänge und auf Dächern liegende Schneemassen, die den Umständen nach eine Gefahr für Personen oder Sachen bilden, an Gebäudeteilen, die unmittelbar an der Straße oder Gehwegen liegen, unverzüglich zu entfernen sind. Sollte dies nicht möglich sein müssen Sicherheitsmaßnahmen wie Absperrungen bzw. Aufstellen von Warnzeichen getroffen werden.

Durch den Deutschen Wetterdienst erhielt die Stadt zudem eine Unwetterwarnung die auf erneute starke Schneefälle und Windböen hinweist. In diesem Zusammenhang wird darum gebeten, sich nur auf geräumten Abschnitten zu bewegen. Das Einfahren in ungeräumte Wald- und Feldwege birgt zahlreiche Risiken.

Auch das Betreten von Eisflächen aller Gewässer im Stadtgebiet ist so lange untersagt, bis eine Freigabe durch die Stadt Burg ortsüblich bekannt gegeben wird. Da dies bisher nicht erfolgte, ist es verboten die Eisflächen zu betreten, mit Fahrzeugen zu befahren, Löcher in das Eis zu schlagen oder Eis zu entnehmen sowie die Eisflächen durch Sand, Asche oder Abfall zu verunreinigen. Achtung Eisflächen können ggf. durch Schneefall als solche nicht immer wahrgenommen werden. Eltern werden gebeten dies ihren Kindern zu erklären.

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