Information zur Umsetzung des Winterdienstes gemäß der derzeitig gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt Burg

Im Zuge des Winterdienstes häufen sich Anfragen von Bürgern hinsichtlich der Schneeberäumung auf städtischen Straßen. Speziell betraf dies Straßen, welche laut Straßenreinigungssatzung der Reinigungsklasse (RK) 0 zugeordnet sind. Mit der RK 0 wurden die Aufgaben der Reinigung und auch Räum- und Streupflicht (Winterdienst) dem Grundstückseigentümer übertragen.

Zur Reinigung der Fahrbahn, Fußgängerzone und Radwege hat der Stadtrat in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Burg in Abhängigkeit von Verkehrsbelastung und Verschmutzungsgrad, acht Reinigungsklassen festgelegt. Die Zuordnung der Straßen in die jeweiligen Reinigungsklassen ist im Straßenverzeichnis dargestellt. Dieses Straßenverzeichnis ist Bestandteil der Straßenreinigungssatzung. Hiernach wurden Straßen mit sehr geringer Verkehrsbelastung und geringem Verschmutzungsgrad der RK 0 zugeordnet. Das bedeutet, dass die Grundstückseigentümer bzw. Grundstücksanlieger verpflichtet sind, die Straßenreinigung (i.d.R. einmal wöchentlich) und den Winterdienst durchzuführen.

Im Bezug auf den Winterdienst gilt Folgendes zu beachten: Es besteht die Verpflichtung des Grundstückseigentümers/Grundstücksanliegers, die Gehwege bzw. entsprechend vorzuhaltende Bereiche für den Fußgängerverkehr in einer erforderlichen Breite vom Schnee freizuhalten und ggfs. abzustumpfen sowie bei Eis- und Schneeglätte die Fußgängerüberwege und die Fahrbahnen bis zur Mitte mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Das Räumgut ist nicht in die Straßenmitte zu schieben, sondern nach Möglichkeit an den Fahrbahnrand oder Seitenbereiche, da sonst erhebliche Verkehrsgefährdungen eintreten.

Da bei den der RK 0 zugeordneten Straßen durch die Stadt Burg keine Leistungen, weder für die Straßenreinigung noch für den Winterdienst, erbracht werden, entfällt für die Grundstückseigentümer/Grundstücksanlieger die Verpflichtung zur Zahlung von Straßen-reinigungsgebühren gemäß gültiger Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Burg.

Die Stadt Burg ist bemüht, in Folge der in den letzten Tagen eingetretenen Situation Abhilfe zu schaffen und durch den Bauhof auch in den betreffenden Straßen nach Möglichkeit Winterdienstmaßnahmen durchzuführen. Dies entbindet die Anlieger jedoch nicht von den Ihnen zugeordneten Pflichten.

Noch eine grundsätzliche Bitte an alle Bürger der Stadt Burg. Nach Möglichkeit sollten Fahrzeuge auf den Grundstücken abgestellt werden, da diese eine erhebliche Behinderung des Räumdienstes mit sich bringen.

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