Informationen zur Grundsteuerreform

Stadt Burg

Der Bürgermeister

 

Aufgrund zahlreicher Anrufe und Informationen haben wir hier nochmal alles für Sie zusammengefasst.

 

Mit Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes sind sämtliche Grundstücke im Bundesgebiet auf den 01.Januar 2022 neu zu bewerten. Sämtliche Grundstückseigentümer sind davon betroffen.

Daher sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz verpflichtet, vom 01. Juli 2022 bis 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den Stichtag 01.01.2022 elektronisch, zum Beispiel kostenfrei über „Mein ELSTER“, beim Finanzamt abzugeben. Nähere Informationen erhalten Sie unter nachstehendem Link:

Informationen zur Grundsteuerreform 2022

Informationen für Grundstückseigentümer (sachsen-anhalt.de)

Daten über Flur, Flurstücksnummer, Bodenrichtwert (Grundsteuer-Viewer)

Grundsteuererklärung für Privateigentum (grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de)

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gern über die Email-Adresse steuern@stadt-burg.de oder telefonisch unter der (03921) 921-230 bzw. -244 zur Verfügung.

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