Kandidaten und Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen bestätigt

Burg | Der Wahlausschuss der Stadt Burg für die Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen am 9. Juni hat in seiner ersten Sitzung am 9. April die Vollständigkeit aller Unterlagen der eingereichten Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber geprüft und einstimmig deren Zulassung beschlossen.

Damit können zur Stadtratswahl die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Burg und ihrer Ortschaften 98 Kandidaten auf elf Wahlvorschlagslisten bis zu drei Stimmen geben.

Die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) ist dabei mit 31 Kandidaten,

die Alternative für Deutschland (AfD) mit 23 Kandidaten,

DIE LINKE (DIE LINKE) mit drei Kandidaten,

die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit 13 Kandidaten,

die Freie Demokratische Partei (FDP) mit vier Kandidaten

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (DIE GRÜNEN) mit sechs Kandidaten,

die Wählergemeinschaft Burger Freie Wähler (BFW) mit vier Kandidaten,

die Wählergemeinschaft für Burg mit acht Kandidaten

vertreten.

Zusätzlich haben sich die Einzelbewerber Dr. Wolffgang, Kellner und Kostinec für die Wahl zum Stadtrat aufgestellt.

 

In den sechs Ortschaften finden die Wählerinnen und Wähler

für Detershagen neun Kandidaten auf drei Wahlvorschlägen,

für Ihleburg 17 Kandidaten auf drei Wahlvorschlägen,

für Niegripp fünf Kandidaten auf zwei Wahlvorschlägen,

für Parchau neun Kandidaten auf vier Wahlvorschlägen

für Reesen, acht Kandidaten auf vier Wahlvorschlägen

und in Schartau drei Kandidaten auf zwei Wahlvorschlägen

auf den Stimmzetteln.

 

Für die Ortschaft Schartau bedeutet dies, dass nach den Kommunalwahlen eine Ergänzungswahl durchgeführt werden muss, um die in der Hauptsatzung der Stadt verankerte Anzahl von sieben Ortschaftsratsmitgliedern zu ermöglichen.

In Niegripp kann dies bei bestimmter Wahlkonstellation ebenfalls noch eintreten.

Die Wahlen zu den Ortschaftsräten Schartau und Niegripp wird regulär am Wahltag durchgeführt, da die Mindestanzahl von drei Wahlvorschläge nach Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA), §42 Abs. 2 Nr. 3 vorliegen.

 

Bis spätestens 18. Mai werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Europawahlen und Kommunalwahlen an die Wahlberechtigten zugestellt.

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