Minister Webel übergibt Fördermittel in Höhe von 670.000 EUR im Rahmen der Städtebauförderung

Minister Webel übergibt Fördermittel in Höhe von 670.000 EUR im Rahmen der Städtebauförderung

 

Besuch aus der Landeshauptstadt ist immer gern gesehen in der Kreisstadt Burg. Thomas Webel, Minister für Landesentwicklung und Verkehr, brachte am 5.12.2013 den so wichtigen Fördermittelbescheid mit den Bewilligungen für das Programmjahr 2013 des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ in Höhe von 450.000 EUR für die Burger mit. Gemeinsam mit dem Anteil der Stadt Burg werden daraus insgesamt 672.000 EUR. Dieses spezielle Programm hat die Stärkung zentraler Versorgungsbereiche im Fokus, das die Stadt Burg auch sehr aktiv seit Aufnahme in das Programm 2008 nutzt.

 

Unter dem Motto „Burg erleben – lebendig – aktiv“ verfolgt die Stadt mit sämtlichen Maßnahmen des Programmes die konsequente Stärkung der Innenstadt. „Und das ist uns auch bisher sehr gut gelungen“, hebt das Stadtoberhaupt Jörg Rehbaum hervor. Immerhin gut 2,0 Mio EUR konnten in den Jahren 2008 – 2012 in die umgesetzten Projekte investiert werden. „Besonders erfreulich ist es, dass wir dabei das private Investitionsinteresse auf die Innenentwicklung lenken konnten“. So wurde zum Beispiel 2009 die Sanierung des Gemeindehauses in der Grünstraße als zentrale Begegnungsstätte ebenso realisiert wie der Neubau des Wohn- und Geschäftshauses Markt 28. Aber auch das Burger Kino mit seiner 100jährigen Geschichte  wurde mit Hilfe der Städtebauförderung und dem ehrenamtlichen Engagement der Bürgerschaft in seinem Weiterbestand zunächst gesichert, auch wenn für einen zukunftsfähigen Betrieb noch weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Doch auch der öffentliche Raum wurde umgestaltet (Mehrgenerationenspielplatz Deichstraße) und erste kleine Maßnahmen aus dem sogenannten Verfügungsfonds konnten mit dem Programm (Gestaltung Blumenkübel Schartauer Straße) schon umgesetzt werden.

Im kommenden Jahr wird dann die Oberflächensanierung der Hainstraße folgen. Auch die Gestaltung der Flächen im Bereich Breiter Weg 44 in Verbindung mit den Ihlegärten in der Hainstraße ist mit den Mitteln aus dem Programmjahr 2012 vorgesehen – sie bedeutet dann quasi den Startschuss für den Bau der Kernflächen für die Landesgartenschau 2018.

„Mit den jetzt bewilligten Mitteln soll zum großen Teil der Umbau des Areals am Weinberg mit den angrenzenden Flächen am Vogelgesang und am Wasserturm begonnen werden – also einer weiteren Kernfläche der künftigen Landesgartenschau“, erklärt Jörg Rehbaum. Die Planungen und Abstimmungen mit den Behörden laufen auf Hochtouren, damit die Arbeiten dann spätestens Ende 2015 beginnen können.

„Die Maßnahmen im Zentrenprogramm bauen auf den noch parallel laufenden Fördermaßnahmen der Städtebauförderprogramme Stadtsanierung sowie Stadtumbau Ost auf. Die Stadt Burg verfolgt einen gesamtstädtischen integrierten Handlungsansatz und hat bereits wichtige Impulse gesetzt. Ich bin mir sicher, dass eine schrumpfende Stadt auch eine vitale und lebenswerte Stadt sein kann“, so Bürgermeister Rehbaum.

 

Hintergrund:

Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Attraktive Innenstädte, lebenswerte Stadtteilzentren und Ortskerne haben herausragende Bedeutung für die Zukunft unserer Städte und Gemeinden. Der Bund stellt daher für das Förderprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" im Jahr 2013 insgesamt 97 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung. In vielen Kommunen sind Funktionsverluste der "zentralen Versorgungsbereiche" zu beobachten, insbesondere durch gewerblichen Leerstand. Als zentrale Versorgungsbereiche werden hauptsächlich Innenstadtzentren, vor allem in Städten mit größerem Einzugsbereich, Nebenzentren in Stadtteilen sowie Grund und Nahversorgungszentren in Stadt- und Ortsteilen - aber auch von kleinen Gemeinden - bezeichnet. Hier setzt das "Zentrenprogramm" an. Ziel ist es, die Nutzungsvielfalt, die stadtbaukulturelle Substanz, die städtebauliche Funktionsfähigkeit, die soziale Vitalität und den kulturellen Reichtum der Zentren zu erhalten und wiederzuentwickeln. Konkret dient das Programm zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche als Standorte für Wirtschaft, Handel, Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Die Finanzhilfen des Bundes können eingesetzt werden für Investitionen zur Standortaufwertung und Profilierung der Zentren, wie z. B.:

  • Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze),
  • Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild prägenden Gebäuden
  • Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder      mindergenutzten Gebäuden und von Brachen einschließlich vertretbarer Zwischennutzung,
  • Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie Immobilien und Standortgemeinschaften.

Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung förderungsfähiger Kosten mit einem Drittel, zwei Drittel werden vom Land und der Gemeinde aufgebracht. Das Programm zielt darauf ab, positive Wirkungen durch gemeinsames Handeln von Bürgerschaft, Wirtschaft und öffentlicher Hand auszulösen. Mit dem Instrument  "Verfügungsfonds" sollen private Finanzressourcen aktiviert und ehrenamtlich engagierten Personen ein Budget an die Hand gegeben werden, mit dem kleinere selbstbestimmte Projekte finanziert werden können. Immer mehr Städte sind derzeit dabei, im Rahmen des Zentrenprogramms einen solchen Verfügungsfonds einzurichten. Der Fonds finanziert sich mit bis zu 50 Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Gemeinde sowie zu mindestens 50 Prozent aus Mitteln privater Akteure oder zusätzlichen Gemeindemitteln. Die Mittel des Fonds müssen für Investitionen und investitionsfördernde Maßnahmen eingesetzt werden. Mittel, die nicht aus der Städtebauförderung stammen, können auch für nichtinvestive Maßnahmen eingesetzt werden.

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