Neue Hundesteuersatzung ab 01.01.2011

Der Stadtrat der Stadt Burg hat in seiner Sitzung am 18.11.2010 auch die Neufassung der Hundesteuersatzung mit großer Mehrheit 32 Ja, 2 Nein, 2 Enthaltungen beschlossen. Damit tritt zum 1. Januar 2011 auch ein neuer Steuersatz für ab diesem Zeitpunkt neu angemeldete gefährliche Hunde (Kampfhunde) in Kraft.

Für Hunde der Rassen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Sfaffordshire Bullterrier sowie für deren Kreuzungen untereinander werden Steuern in Höhe von 600,00 EUR für den ersten Hund und bei zwei oder mehr Hunden 800,00 EUR je Hund erhoben. Bei der Rasseliste orientierte sich die Stadt Burg an eine entsprechende rechtliche Regelung Landes Sachsen-Anhalt (Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz)

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