Pegel und Alarmstufen

Zur Zeit liegt der Pegel Niegripp bei 8,74 Metern und damit eigentlich nach den Pegelrichtwerten in der Alarmstufe III. Jedoch hat der Landeshochwasserbetrieb (LHW) die Alarmstufe IV bis dato nicht aufgehoben und auf die III zurückgestuft. Wieso das so ist zeigt sich bei einem Blick in die Hochwassermeldeordnung:

"Zur rechtzeitigen Information der Behörden, Bürger und Unternehmen über ein sich entwickelndes Hochwasser sind in der Hochwassermeldeordnung des Landes Sachsen-Anhalt an ausgewählten Hochwasserpegeln für bestimmte Flussabschnitte und hochwassergefährdete Gebiete Richtwasserstände für insgesamt vier Alarmstufen festgelegt.
Die Alarmstufen werden für die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte für die in der HWMO festgelegten räumlichen Geltungsbereiche ausgerufen, wenn die festgelegten Richtwasserstände an den entsprechenden Alarmpegeln erreicht wurden und ein weiteres Ansteigen zu erwarten ist. Die Alarmstufe IV kann ohne Erreichen des Richtwasserstandes ausgerufen werden, wenn unabhängig vom Wasserstand das Leben und das Eigentum der Bürger sowie die Hochwasserschutzanlagen gefährdet sind. Die Ausrufung bzw. die Aufhebung der Alarmstufen I bis IV erfolgt durch den LHW."

Quelle: Anleitung für den operativen Hochwasserschutz – Teil 1
Herausgeber der 4. Auflage
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt

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