Schöffenwahl 2023
Die Stadt Burg sucht für die neue Amtsperiode 2024 bis 2028 Kandidaten für das Amt eines Schöffen beim Amtsgericht Burg bzw. Landgericht Stendal.
Unter dem Schöffenamt sind ehrenamtlich Richtende zu verstehen, welche in den Hauptverhandlungen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern ihr Stimmrecht ausüben. Dabei soll der Schöffe als nicht juristisch ausgebildet Richtender seine eigene Berufs- und Lebenserfahrung einbringen. Das Schöffenamt verlangt eine im hohen Maß vorhandene Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen der unter Umständen anstrengenden Tätigkeit in strafgerichtlichen Hauptverhandlungen - körperliche Eignung. Weiterhin unterliegen Schöffen einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue.
Zum Schöffen oder zur Schöffin kann jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren berufen werden, der in einer Gemeinde des entsprechenden Amtsgerichtsbezirkes wohnt. Je nach Einwohnergröße müssen die Kommunen eine unterschiedliche Anzahl von Kandidaten in eine Vorschlagsliste aufnehmen und diese nach Beschluss des Stadtrates dem Schöffenwahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichtes übermitteln. Dieser wählt die Schöffen, die entweder an dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht oder am übergeordneten Landgericht tätig werden. Auf der Vorschlagsliste der Stadt Burg müssen für die bevorstehende Amtsperiode 24 Personen benannt werden.
Bewerbungen zum Amt eines Schöffen sind bis zum 30.04.2023 an die
Stadt Burg
Sachgebiet Bürgerservice
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
zu richten. Die Bewerbung sollte folgende Angaben zur Person enthalten: Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf, Anschrift und eigenhändig unterzeichnet sein.
Wer mehr über das Schöffenamt erfahren möchte, kann alle Informationen unter
www.schoeffenwahl2023.de
erlangen. Sowohl dort als auch unter www.stadt-burg.de ist das entsprechende Bewerbungsformular zur Schöffin bzw. zum Schöffen abrufbar.