Sperrung am Deich in Niegripp
Der aufgeweichte Deich zwischen Niegripp und Schleuse Niegripp machte heute eine Sperrung des Wirtschafts- und Deichverteidigungsweges, welcher in Richtung Schleuse Niegripp parallel zum Deich verläuft notwendig. Ab sofort ist jeglicher Zutritt und das Befahren dieses Bereiches verboten. Nur die Einsatzkräfte der Wasserwehr, des Landeshochwasserbetriebes, des Landkreises und des Bauhofes dürfen diesen Bereich noch betreten und befahren. Die Maßnahme machte sich notwendig, weil durch durchdringendes Sickerwasser im Bereich des Deichfußes landseitig eine Aufweichung zu verzeichnen ist. Fußgänger, welche den Deichfuß am Wirtschaftsweg betreten, könnten den aufgeweichten Deich beschädigen. Die Wasserwehr, das Ordnungsamt und die Polizei werden das Verbot kontrollieren. Verstöße können mit einem erheblichen Bußgeld geahndet werden. Generell gilt, dass das Betreten der Deiche für Schaulustige weiterhin streng verboten ist. Auch das Betreten und Befahren der Wirtschaftswege hinter den Deichen ist verboten. Einzelne Überflutungen, welche durch Deichverteidigungsmaßnahmen reguliert werden mussten, führten bereits zur Unpassierbarkeit von Abschnitten.