Stadt Burg sucht noch Schöffen

Die Stadt Burg sucht - wie viele Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt - noch Kandidaten für das Amt eines Schöffen beim Amtsgericht Burg bzw. Landgericht Stendal für die Amtsperiode 2014 bis 2018. Im Richteramt stehen diese juristischen Laien grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Ihre Stimme ist in der Gerichtsverhandlung von gleichem Gewicht. Die Stadtverwaltung bittet deshalb noch interessierte Bürger, sich für dieses wichtige Ehrenamt zu melden.
 
Je nach Einwohnergröße müssen die Kommunen eine unterschiedliche Anzahl von Kandidaten in eine Vorschlagsliste aufnehmen und diese dem Schöffenwahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichts übermitteln. Dieser wählt bis spätestens 25. Oktober 2013 die Schöffen, die entweder an dem für den Wohnort zuständigen Amtsgericht oder am übergeordneten Landgericht tätig werden. Auf der Vorschlagsliste der Stadt Burg müssen mindestens 46 Personen benannt werden, welche der Stadtrat am 11. April 2013 beschließen wird. Wer mehr Informationen zum Schöffenamt benötigt, kann diese im Internet unter www.stadt-burg.de (Kategorie Wahlen) abrufen.
 
 
Bewerbungen zum Amt eines Schöffen sind mit dem Hinweis – Schöffenwahl – bis spätestens 15. März 2013 an die Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg unter Verwendung des Bewerbungsformulars zu richten. Die Bewerbung soll folgende Angaben zur Person enthalten: Name, Vorname, Geburtsname, Staatszugehörigkeit, Geburtsort, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift und eigenhändig unterzeichnet sein.
In Folge ist eine Erklärung zu unterzeichnen, die beinhaltet, dass keine einschlägigen Vorstrafen oder Ermittlungsverfahren vorliegen, keine Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR erfolgte und kein Vermögensverfall vorliegt.
 
weitere Informationen über das Schöffenamt:
 
Broschüre des Ministerium der Justiz - Laienrichterinnen und – richter im Strafprozess und unter

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