Verbot des Betretens von Eisflächen auf Gewässern im Gebiet der Stadt Burg einschließlich ihrer Ortschaften

Aus gegebenem Anlass weist das Rechts- und Ordnungsamt darauf hin, dass das Betreten von Eisflächen auf Gewässern im gesamten Stadtgebiet - einschließlich der Ortschaften Detershagen, Ihleburg, Niegripp, Parchau, Reesen und Schartau - gemäß § 9 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Burg so lange untersagt ist, wie keine Freigabe erfolgte.
Eine Freigabe des Betretens ist bis dato nicht erfolgt und wird bei den derzeitigen Temperaturschwankungen auch nicht erfolgen. Ein Gewässer kann zum Betreten der Eisfläche nur freigegeben werden, wenn es hierfür grundsätzlich geeignet ist. Nicht geeignet sind von vornherein Seen und Teiche mit stärkerer Verschlammung (die Entwicklung von Faulgasen verursacht Luftblasen und damit eine ungleichmäßge Eisdecke) wie zum Beispiel der Parchauer See, mit unterschiedlichen Tieflagen (die dadurch bedingten Strömungen verhindern eine einheitliche Eisdichte und -dicke) wie zum Beispiel der Niegripper See, mit Zu- und Abflüssen wie zum Beispiel der Teich am Flickschupark sowie fließende Gewässer und Nebenarme. Eisflächen auf Gewässern, welche für eine mögliche Freigabe geeignet erscheinen, müssen vor der Freigabe hinsichtlich der Beschaffenheit des Eises untersucht werden. Hinsichtlich der Untersuchung der Beschaffenheit des Eises verweist das Rechts- und Ordnungsamt auf das Merkblatt 2.0/3 des Bayerischen Landesamtes für Wasserwirtschaft "Beurteilung der Tragfähigkeit von Eisdecken", worin die Prüfprämissen für die Prüfung der Tragfähigkeit von Eisdecken enthalten sind. Da momentan nicht von einer anhaltenden Frostlage (mindestens 10 aufeinander folgende Tage mit einer Höchsttemperatur von -5 Grad Celsius müssen bereist vergangen sein und die Frostlage muss absehbar fortdauern) auszugehen ist, wird eine Prüfung der Tragfähigkeit von Eisdecken bei Gewässern und damit auch eine Freigabe der Gewässer im Gebiet der Stadt Burg nicht erfolgen.

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