Termine

nächste Sitzungstermine des Begleitausschusses

 

Aufgrund des derzeit unbestätigten Bundeshaushaltes können aktuell keine Projektbewilligungen erfolgen!

 

23.01.2024      17:00 Uhr

12.03.2024      17:00 Uhr

14.05.2024      17:00 Uhr

13.08.2024      17:00 Uhr

17.09.2024      17:00 Uhr

05.11.2024      17:00 Uhr

 
Die Sitzungen des Begleitausschusses finden im Beratungsraum 121 der Stadtverwaltung Burg statt.
 
nächste Sitzungstermine des Kinder- und Jugendforums

 

06.05.2024 um 17.00 Uhr, Soziokulturelles Zentrum Burg

05.08.2024 um 17.00 Uhr, Soziokulturelles Zentrum Burg

14.10.2024 um 17.00 Uhr, Soziokulturelles Zentrum Burg

09.12.2024 um 17.00 Uhr, Soziokulturelles Zentrum Burg




"Demokratie leben!" - Partnerschaft für Demokratie Burg und südliches Jerichower Land

Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit – auf diesen Werten beruht ein gutes und solidarisches Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Überzeugung. Sie werden jedoch immer wieder angegriffen. Menschen- und Demokratie­feindlichkeit hat viele Gesichter: Sie reicht von Rechtsextremismus über Antisemitismus, Homosexuellen- und Transfeindlichkeit, islamistischen Extremismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit sowie Antiziganismus bis zu linkem Extremismus. Mit dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und gegen jede Form von Extremismus. Gefördert werden hierzu Projekte in ganz Deutschland, die sich für ein vielfältiges, respektvolles und gewaltfreies Miteinander einsetzen.
 
Die Kernziele der aktuellen Förderperiode (2020 bis 2024) lauten:
  • Demokratie fördern
  • Vielfalt gestalten
  • Extremismus vorbeugen
Das Programm bleibt eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung und verfolgt weiterhin die dort festgelegten Ziele. Das Bundesprogramm unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise in ganz Deutschland darin, Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt im Rahmen von lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ zu entwickeln und umzusetzen. Bereits die vorangegangenen Förderprogramme Vielfalt tut gut (2007-2010), Toleranz fördern – Kompetenz stärken (2011-2014) und Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit (2015-2019) haben dazu beigetragen, das vielfältige und gewaltfreie Miteinander in der Stadt Burg zu fördern und demokratische Kulturen nachhaltig zu prägen. Diese positiven Erfahrungen sollen mit der Beteiligung in dieser Förderperiode fortgesetzt werden. Das Bundesprogramm legt seinen Schwerpunkt auf die Förderung von zivilgesellschaftlichem Engagement vor Ort. „Demokratie leben!“ fördert außerdem die Entwicklung und Erprobung neuer Ansätze und Ideen in den Bereichen Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention. Das Bundesprogramm unterstützt auch die Vernetzung und den Wissenstransfer, sodass aus den Erfahrungen nutzbares Wissen und gelebte Praxis für Viele wird.



Informationen über die Partnerschaft für Demokratie Burg und südliches Jerichower Land

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise in ganz Deutschland darin, Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt im Rahmen von lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ zu entwickeln und umzusetzen. Den geförderten Kommunen stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend jährlich – mit einer Perspektive von 5 Jahren – Gelder zur Verfügung, aus dem konkrete Einzelmaßnahmen/Projekte finanziert werden können. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Demokratiefest, eine Plakataktion oder aber auch um Lehr- und Informationsmaterialien handeln. Das Förderprogramm soll dazu beitragen, das vielfältige und gewaltfreie Miteinander im Fördergebiet zu fördern und demokratische Kulturen nachhaltig zu prägen. Zum Fördergebiet der „Partnerschaft für Demokratie Burg & südliches Jerichower Land“ gehören Burg, Gommern, Biederitz, Möckern und Möser.

Eine Partnerschaft für Demokratie ist ein langfristig angelegtes Kooperations- und Unterstützungsnetzwerk, das von der aktiven Beteiligung ihrer Partner*innen lebt und offen ist für alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Organisationen und Akteur*innen, die sich im Sinne des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ engagieren. Das Kernelement einer Partnerschaft für Demokratie ist die Förderung und Stärkung einer lebendigen, vielfältigen und offenen Demokratie durch aktive Kooperationen von Politik, Verwaltung, Organisationen, Institutionen und Zivilgesellschaft. Durch die Auseinandersetzung mit Werten und Haltungen wird ein demokratisches Gemeinwesen erlebbar, das aktiv in der Stadtgesellschaft wirkt und diese mitgestaltet. Ziel ist es, zwischen den Partner*innen eine langfristige, lokale Partnerschaft zu knüpfen, die als solidarische Gemeinschaft ein sichtbares Zeichen gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und für eine starke Demokratie setzt.

In unserer Partnerschaft für Demokratie Burg und südliches Jerichower Land kommen hauptamtliche und ehrenamtliche Organisationen und Akteur*innen zusammen, die sich in Burg, Gommern, Möckern, Möser und Biederitz im Sinne des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ engagieren.

Unsere Partnerschaft möchte die Vielfalt der demokratiefördernden Organisationen und Initiativen mit ihren Aktivitäten in Burg und Umgebung sichtbar machen.

Machen Sie mit und werden Sie Teil der Partnerschaft!

Vielfalt verbindet - Ein Filmteam hat über Demokratie leben geförderte Projekte im südlichen Jerichower Land begleitet.




Arbeitsweise: So arbeitet eine Partnerschaft für Demokratie

Federführendes Amt

Die Federführung jeder Partnerschaft ist bei der Stadt oder dem Landkreis angesiedelt. Bei der Partnerschaft für Demokratie Burg und das südliche Jerichower Land ist das federführende Amt innerhalb der Stadt Burg (Ansprechpartner: Alexander Tippelt). Es hat die rechtliche und inhaltliche Verantwortung der Partnerschaft und ist Ansprechpartner für die Regiestelle des Bundesprogramms. Das federführende Amt und die Fach- und Koordinierungsstelle stehen im ständigen Austausch und Beratung. Außerdem ist es für die Sichtbarmachung der Partnerschaft in der Kommune zuständig.

Koordinierungs- und Fachstelle

Zur fachlich-inhaltlichen Koordinierung gibt es eine Koordinierungs- und Fachstelle (Ansprechpartner: Frau Nour Muchtar-Kühne), die beim AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. angesiedelt ist. Der AWO Landesverband fungiert hierfür als ein unabhängiger und erfahrener Träger aus der Zivilgesellschaft. Die Fach- und Koordinierungsstelle ist für den Aufbau, die Steuerung und die Weiterentwicklung der lokalen Partnerschaft zuständig, fungiert als Ansprechpartner*in, Berater*in und Begleitung für die Träger von Einzelmaßnahmen und koordiniert die Gremien. Außerdem trägt sie zur Bekanntmachung der Partnerschaft und der lokalen Maßnahmen bei und ist für Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung zuständig.

Begleitausschuss
 
Für konkrete Einzelmaßnahmen stehen der Partnerschaft für Demokratie Burg und das sdl. JL jährlich Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds sowie einen Jugendfonds zur Verfügung.
 
Über die zu verwirklichenden Einzelmaßnahmen (Projekte) aus dem Aktions- und Initiativfonds entscheidet ein Begleitausschuss, der mit Vertreter*innen aus lokalen Handlungsträgern besetzt wird. Der Begleitausschuss unterstützt und begleitet die Zusammenarbeit zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren in der "Partnerschaft für Demokratie“.
 
Kinder- und Jugendforum
 
Zur Stärkung der Beteiligung von jungen Menschen wird darüber hinaus ein Kinder- und Jugendforum (KJFO) eingerichtet, das über die Anträge für die Gelder des Jugendfonds entscheidet. Das KJFO besteht derzeit aus 10 ständigen Mitgliedern, darunter der Vorsitzender Jacob Zeuch.
folge dem auf:      
 
 
 



Ziele des Bundesprogramms „Demokratie leben“

Grundlage der Bewertung ist die „Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und die damit verbundenen Kernziele:
 
Demokratie fördern
 
„Demokratie leben!“ stärkt das Bewusstsein für demokratische Rechte und fördert die demokratische Bildung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. In den geförderten Projekten geht es um grundlegende Prinzipien wie Gleichwertigkeit, Rechtstaatlichkeit, den Schutz der Menschenrechte und gesellschaftliche Teilhabe an politischen Prozessen. Insbesondere Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen werden dabei unterstützt, ihre Teilhabe- und Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen.
 
Vielfalt gestalten
 
„Demokratie leben!“ erarbeitet Lösungen, um allen Menschen ein diskriminierungsfreies Leben zu ermöglichen. Ziel ist es, dass die Gesellschaft Vielfalt als Chance begreift und die damit verbundenen Widersprüche und Konflikte konstruktiv bearbeitet.
 
Extremismus vorbeugen
 
„Demokratie leben!“ will die Entstehung demokratie- und menschenfeindlicher Haltung sowie extremistischer Einstellungen möglichst verhindern und Radikalisierungsprozesse frühzeitig unterbrechen. Dies schließt neben Rechtsextremismus auch islamistischen Extremismus und linken Extremismus mit ein.
 
Auf der Homepage finden Sie bezüglich des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und weiteren Förderprogrammen zusätzliche Informationen.
Die Ziele der Partnerschaft für Demokratie Burg und das südliches Jerichower Land sind auf die lokale Ausgangssituation und Problemlage angepasst und werden ständig weiterentwickelt.
 
Leitziel:
 
Frauen, Männer, Kinder und Jugendliche leben friedlich und in gegenseitiger Wertschätzung in einer demokratischen Welt zusammen.
 
Mittlerziele:
 
  1. Ständige Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung für gesellschaftliche Probleme und Konflikte.
  2. Motivierung und Mobilisierung von bürgerlichen Engagement und Zivilcourage.
  3. Schaffung von weiteren Möglichkeiten und Orten, an denen interkultureller Dialog und Vielfalt als Bereicherung gelebt werden.
 
Es können Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die mit den Leitlinien der lokalen Strategie für die Stadt Burg und den Richtlinien des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vereinbar sind.
 
Zielgruppen:
 
Zu den Zielgruppen des Bundesprogramms gehören insbesondere Kinder und Jugendliche, deren Eltern, Familienangehörige und Bezugspersonen, Senioren, aber auch ehren-, neben- und hauptamtlich in der Jugendhilfe Tätige, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie staatliche und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure.



Antragstellung- und Fristen

Sie können durch ein eigenes Projekt zu der Umsetzung der Ziele des Bundesprogramms aktiv beitragen. Um Ihnen die Ideenfindung ein wenig zu erleichtern, sind hier einige der möglichen Projektschwerpunkte:
  • Demokratie- und Toleranzerziehung
  • Stärkung der demokratischen Bürgergesellschaft
  • Soziale Integration
  • Interkulturelles und interreligiöses Lernen
  • Antirassistische Bildungsarbeit
  • Kulturelle und geschichtliche Identität
  • Bekämpfung rechtsextremistischer Bestrebungen bei jungen Menschen
  • Bekämpfung von Alltagsrassismus
  • Flüchtlingsarbeit
  • Begegnungsarbeit
  • Selbstorganisation (bspw. Jugendliche)
 
Natürlich sind auch weitere Programmschwerpunkte mit der grundlegenden Zielsetzung Weltoffenheit und gegenseitiges Interesse, Vielfalt und Toleranz als Stärke und Grundlage für eine demokratische Gesellschaft und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben möglich.
 
Nicht förderfähig sind jedoch:
  • Maßnahmen, die überwiegend schulischen Zwecken, dem Hochschulstudium, der Berufsbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, dem Breiten- und Leistungssport, der religiösen weltanschaulichen Erziehung dienen.
  • Projekte, die durch anderweitige Bundes- oder Landesförderungen abgedeckt werden können.
 
Lassen Sie sich von der Koordinierungs- und Fachstelle beraten.
 
Antragsfristen für Projektanträge
    • Kinder- und Jugendfonds (bis 500,00 Euro)
    • Projektanträge können in digitaler Form oder mittels  rückseitigem Vordruck auf dem Flyer an das Kinder- und Jugendforum bis spätestens eine Wochen vor Sitzung des KJFO eingereicht werden.
 
 
  • Aktionsfonds
  • Wenn Sie ein Projekt beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an unsere Koordinierungs- und Fachstelle - Frau Muchtar-Kühne. Sie erhalten nach der Kontaktaufnahme einen Link zu unserer Plattform Pengueen (Drittanbieter). Dort können Sie Ihren Antrag in digitaler Form bis spätestens 3 Wochen vor einer Begleitausschusssitzung eingereicht werden.
  • Die Antragsfristen stehen grundsätzlich in Verbindung mit den darauffolgenden Begleitausschusssitzungen.
 
Bewertungsablauf
 
Die ausgefüllten Anträge werden gemäß der festgesetzten Terminkette bei der Fach- und Koordinierungsstelle in digitaler Form per E-Mail eingereicht. Die Fach- und Koordinierungsstelle sichtet und bereitet die Beschlussfassung vor. Eine Beratung zur Erstellung eines Antrages kann durch die externe Koordinierungs- und Fachstelle des Programms erfolgen.
Nach erfolgreicher Prüfung durch die Koordinierungsstelle senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag mit rechtskräftiger Unterschrift an das federführende Amt.
 

Ansprechpartnerin: Koordinierungs- und Fachstelle

Ansprechpartner: Federführendes Amt

AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.

Stadtverwaltung Burg

derzeit unbesetzt

Bewerbung unter

Stellenangebot (awo-jobs.de)

z.H. Alexander Tippelt

- Koordinierungs- und Fachstelle -

- Demokratie leben -

Seepark 7, 39116 Magdeburg

In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg

E-Mail: Daniela.Ferl@awo-sachsenanhalt.de

E-Mail: alexander.tippelt@stadt-burg.de

Tel.: 03921/9775-726

Mobil 0170/37 35 744

Fax: 0391/99977-749

Tel.: 03921/921-305

Fax: 03921/921-600

 
Im Rahmen der Antragstellung der Projekte werden die Antragsteller grundsätzlich zu einer Präsentation ihres Projektes eingeladen. Der Antrag und das Ergebnis der Präsentation der Projekte bilden die Basis für die Entscheidung des Begleitausschusses.
 
Die Anträge werden durch den Begleitausschuss geprüft und entschieden. Die Erstellung der Zuwendungsbescheide für die zu fördernden Projekte obliegt der Stadt Burg auf der Grundlage der Förderentscheidungen des Begleitausschusses.



Formulare




Öffentlichkeitsarbeit

Alle Materialien oder andere Formen der Veröffentlichung sind der Fach- und Koordinierungsstelle oder dem federführenden Amt im Vorfeld mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf zur Freigabe zuzusenden.
 
Verwendung des Förderlogos
  • Die Träger*innen sind verpflichtet, bei allen Veröffentlichungen auf die Förderung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ hinzuweisen.
  • Das Förderlogo des Bundesprogramms (Logo des BMFSFJ + Logo des Bundesprogramms inkl. textlicher Förderzusatz) ist auf allen Veröffentlichungen von Ihnen abzubilden. Die Teillogos dürfen nicht allein und auch nicht ohne Förderzusatz dargestellt werden.
  • Das Förderlogo darf nicht bearbeitet werden und darf grundsätzlich nur in der vorliegenden Anordnung zum Einsatz kommen.
  • Förderlogo ist immer auf weißen Grund zu stellen; die Größe muss so gewählt werden, dass es optisch zum Rest des Textes oder Bildes passt und ohne besondere Lesehilfe zu erkennen ist.
  • Zu beachten ist weiterhin, dass das Logo nach allen Seiten hin über eine Schutzzone verfügt, in der kein anderes Element platziert werden darf.
 
Logos: Reihenfolge beachten!
 
Für alle Projekte gilt:
  1. Stelle: Logo_Bundesprogramm „Demokratie leben!“
  2. Stelle: Logo_Landesprogramm „#wirsinddasland“
  3. Stelle: Logo „Partnerschaft für Demokratie“
 
Für Projekte aus dem Jugendfonds (KJFO) kommt zusätzlich:
  1. Stelle: Logo „Kinder- und Jugendforum“
 
Verbindliche Informationen entnehmen Sie aus dem Merkblatt „Öffentlichkeitsarbeit“.



Download: Programmflyer und Förderrichtlinie




Filmclips