Fifty-fifty mit dem Verfügungsfonds für die Innenstadt Burg
Mit Unterstützung von Bund und Land hat die Stadt Burg einen Verfügungsfonds eingerichtet. Mit diesen finanziellen Mitteln können Händler und Akteure der Innenstadt kleinere Maßnahmen zur Aufwertung und Verschönerung der Innenstadt umsetzen. Dabei muss lediglich ein Eigenanteil von 50% aufgebracht werden. Die anderen 50% gibt es aus dem Verfügungsfonds dazu.
Was ist der Verfügungsfonds?
Der Verfügungsfonds ist ein Fördertopf, aus dem Vorhaben, Projekte und Maßnahmen von Personen oder Institutionen in der Burger Innenstadt gefördert werden können. Es werden Projekte bedacht, die ein Volumen von 500 bis 5000 € haben, nur in Ausnahmefällen sollen Sie größer sein. Pro Jahr stehen insgesamt 5.000 € Fördersumme zur Verfügung.
Ziel des Verfügungsfonds
Mit dem Verfügungsfonds werden Menschen unterstützt, die ihre Innenstadt schöner, lebendiger und lebenswerter machen wollen.
In welchem Gebiet gilt der Verfügungsfonds?
Der Verfügungsfonds gilt insbesondere im Hauptgeschäftsbereich, also Schartauer Straße / Markt und in den direkt angrenzenden Bereichen. Auf der Karte können Sie einen Überblick über den Bereich gewinnen.
Wofür soll und kann er verwendet werden?
Förderfähig sind investive Maßnahmen sowie investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen, wie z.B.
- Fassadensanierung
- Fahrradständer
- Stadtmobiliar
- Freiflächengestaltung
- Gemeinsame Werbeaktionen von Händlern.
Umgesetzt Beispiele gibt es bereits einige in Burg. Das erste Projekt, welches 2017 einen Zuschuss erhielt, war ein Fahrradbügel vor der Bäckerei in der Brüderstraße. Die Freisitzfläche am Magdalenenplatz, die Instandsetzung einer öffentlichen Uhr sind weitere fertig gestellte Beispiele.
Wer kann Geld aus dem Verfügungsfonds beantragen?
Jede/r Bewohner/in, Vereine, Firmen, Hauseigentümer, Nachbarn, also natürliche oder juristische Personen, die im Fördergebiet eine Idee zur Verbesserung oder Verschönerung des öffentlichen Raums realisieren wollen.
Verfahrensweise
Das Antragsformular können Sie sich auf dieser Seite unter Downloads herunterladen.
- Antragsformular ausfüllen und bei der Stadtverwaltung Burg, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen im Sachgebiet Stadtplanung - Städtebauförderung (In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg) postalisch, per Email (stadtplanung@stadt-burg.de) oder persönlich einreichen.
- Das Vergabegremium tagt bei Bedarf und entscheidet, welche Projekte Geld aus dem Verfügungsfonds bekommen.
- Die Stadt Burg stellt nach positiver Entscheidung des Vergabegremiums einen Bewilligungsbescheid aus.
- Sie setzen nach Erhalt des Bescheides die Maßnahme um.
- Der Antragsteller reicht die Abrechnung des Projektes mit allen Belegen bei der Stadt Burg ein.
- Der bewilligte Zuschuss wird ausgezahlt.
Wer entscheidet über die Vergabe der Gelder?
Das Vergabegremium bespricht die eingereichten Projektideen und entscheidet, ob ein Projekt mit dem Verfügungsfonds gefördert wird. Es besteht aus drei Vertretern der Einzelhändler und Immobilieneigentümer, drei Vertretern von Vereinen sowie vier Vertretern aus Politik und Verwaltung.
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Ansprechpartner:
Stadt Burg / Fachbereich Stadtentwicklung / Sachgebiet Stadtplanung – Städtebauförderung
In der Alten Kaserne 2
39288 Burg
Nicole Hildebrand
Tel.: 03921-921 512
Die Maßnahme Verfügungsfonds wird unterstützt durch Mittel des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Burg.