Abgabe einer Stellungnahme zu ausliegenden Bauleitplanungen

 

Die Unterlagen der jeweiligen zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Bauleitplanung oder Satzung  liegen innerhalb des in der Bekanntmachung erwähnten Zeitraumes in der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen, 2. Obergeschoss, (Schaukasten/Raum 221), zu folgenden Zeiten:

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr
    Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
    Mittwoch keine Sprechzeiten
    Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
    Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB kann der Vorentwurf bzw. Entwurf der Bauleitplanung bzw. Satzung einschl. der zugehörigen Dokumente (Begründung, Umweltbericht sowie weitere Anlagen) gemäß der unten stehenden aktuellen Auswahl online eingesehen werden.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 BauGB), was direkt über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen-Anhalt getätigt werden kann oder per E-Mal an beteiligung-bauleitplanung@stadt-burg.de. Bei Bedarf können diese aber auch während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.

Zusätzlich stehen öffentliche Lesegeräte in der Stadtbibliothek, Berliner Straße 38, 39288 Burg während der dortigen aktuellen Öffnungszeiten zur Verfügung (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB).

Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist eine Einsichtnahme auch nach telefonischer Vereinbarung unter 03921 / 921-514 (Herr Bensch) bzw. -512 (Frau Hildebrand) bzw. -504 (Herr Wagener) sowie -236 (Frau Braunsdorf) im Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg, 2. Obergeschoss, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung und Bauen (Schaukasten/Raum 221) möglich.

Durch die Abgabe von Anregungen und Stellungnahmen wird der Speicherung der mitgeteilten personenbezogenen Daten zugestimmt.

Hinweis:

Nicht fristgerecht abgegebene Anregungen und Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Burg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Vielen Dank.

 

 

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Folgende Bauleitpläne befinden sich aktuell in der öffentlichen Auslegung:

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Beteiligungen an der Bauleitplanung und der Schutz Ihrer Daten

Die städtebauliche Entwicklung der Stadt Burg wird maßgeblich durch die Bauleitplanung gesteuert. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (FNP) und die Bebauungspläne (B-Pläne).

Der FNP ist die „Bodennutzungskonzeption“ für das gesamte Gebiet der Stadt Burg. Den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber hat er keine unmittelbare Rechtswirkung. Rechtsverbindliche Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke enthalten die Bebauungspläne (B-Pläne). Sie werden für einzelne Teilbereiche im Stadtgebiet aufgestellt und konkretisieren die Aussagen und Darstellungen des FNP.

Die Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Aufhebung der Bauleitpläne sind bundesweit einheitlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach § 3 Baugesetzbuch fester Bestandteil dieser Verfahren. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie (zeitlich gesehen) aktuelle Beteiligungsverfahren, über die wir Sie informieren möchten.

Sie haben die Gelegenheit, die Planentwürfe mit uns zu erörtern und sich dazu zu äußern. Ihre Stellungnahme und die darin geäußerten Belange werden in das weitere Verfahren eingehen.

Im unten anliegenden Dokument informieren wir Sie über die Verarbeitung der in diesem Zusammenhang erhobenen Daten und den Schutz Ihrer Daten.

Informationen zur Datenerhebung und –verarbeitung: Datenschutzbestimmungen in der Bauleitplanung (Stand: 21.11.2024)

 

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